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AFA AG: Bundesgerichtshof stärkt Verbraucherrechte und bestätigt Kostenausgleichsvereinbarung KAV

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 12.03.2014 das Modell der Kostenausgleichsvereinbarung KAV rechtlich bestätigt und stärkt damit die Verbraucherrechte. Die Richter in Karlsruhe stellten in ihrem Urteil klar, dass § 169 Abs. 5 S. 2 Versicherungsvertragsgesetz auf separate Kostenausgleichsvereinbarungen nicht anwendbar ist....